Eine Mitarbeiterin
vor 2 Monaten
Der Rhein-Sieg-Kreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt - vorerst befristet bis zum 10.05.2025 mit voraussichtlicher Verlängerung - für das Sozialamt eine/einen
**eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter**
**(weiblich/männlich/divers)**
**für die Koordinierungsstelle Alter und Pflege
in Vollzeit.
Der Rhein-Sieg-Kreis (über 600.000 Einwohner) ist einer der größten Kreise der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Siegburg.
Das Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises nimmt u.a. Aufgaben nach dem Alten
- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW wahr. Der Dienstort befindet sich in Sankt Augustin.
Ihre Aufgaben
- Erstellung der 2-jährlichen örtlichen Pflegeplanung nach dem Alten
- und Pflegegesetz NRW auf Basis der amtlichen Pflegestatistik sowie eigener statistischer Auswertungen, Abfragen bei Einrichtungen und Diensten, fachlichen Recherchen sowie bei den kreisangehörigen Kommunen
- fachliche Mitarbeit in Projekten
- Mitwirkung bei der Geschäftsführung für die kommunale Konferenz Alter und Pflege, u.a. Sitzungsorganisation und Protokollführung
- Erstellung von Vorlagen für Gremien-, Presse
- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Alter und Pflege
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, u.a. bei der Erstellung von Inhalten für das Gesundheitsportal und die Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises sowie die Betreuung der entsprechenden Portale
- Erstellung von Bewilligungsbescheiden zur Förderung von Beratungsangeboten und Prüfung der Verwendungsnachweise
- Vertretung des Sozialamts bei Netzwerkveranstaltungen und Arbeitskreisen
- Bearbeitung von Vorgängen zur Erfassung neuer Wohnformen und zur Öffentlichkeitsarbeit, u.a. Ausschreibung und redaktionelle Bearbeitung des werbefinanzierten Seniorenwegweisers des Rhein-Sieg-Kreises
Ihr Profil
- Tarifbeschäftigte mit der II. Verwaltungslehrgangsprüfung oder abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter/in, Bachelor of Arts Soziale Arbeit, im Bereich Sozialwissenschaften oder vergleichbarer Studienabschluss oder Absolvent/Absolventin eines Studiengangs Bachelor of Laws mit einem stellenprofilnahen Vertiefungsgebiet
- Neigung, sich mit sozialpolitischen Fragestellungen betreffend Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf zu befassen
- Fähigkeit zu konzeptionellem und selbstständigem Arbeiten sowie eigenverantwortlicher Arbeitsplanung, systematisches Denken, Kreativität und Gestaltungswillen
- Erfahrung im Umgang mit Datenmaterial und Statistiken
- soziale Kompetenz, kommunikative Fähigkeiten, Organisations
- und Verhandlungsgeschick
- Bereitschaft, die Arbeitszeit flexibel an den dienstlichen Bedürfnissen auszurichten
- Teamfähigkeit und Kooperationsfähigkeit
- gute Kenntnisse im Umgang mit Informations
- und Kommunikationstechniken
- berufliche Erfahrung in planerischen Tätigkeiten und/oder dem Bereich Alter und Pflege und/oder Verwaltungstätigkeiten mit Projektbezug ist von Vorteil
- Kenntnisse über das regionale System gesundheitlich-sozialer Versorgung und Beratung sind wünschenswert
Wir bieten Ihnen
- Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- flexible Arbeitszeiten, die Sie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen
- bedarfsorientierte Fortbildung
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe in einem engagierten Team
- Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
- gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleitung Sozialplanung, Inklusion, Frau Christina Uhlig, Telefon: 02241/13-2943
Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen, Männern und divers geschlechtlichen Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung. Die Stellenbesetzung ist im Rahmen des Jobsharing auch in Teilzeit möglich.
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