Fachplaner IT

vor 1 Woche


Leverkusen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen) Vollzeit
p>Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Gestalten Sie die IT und tragen zum weiteren Auf- und Ausbau bei.Ihre Aufgaben und Möglichkeiten
  • Sie übernehmen die strategische Planung und Steuerung der IT innerhalb der Landesverkehrszentrale und treiben die Entwicklung hin zu einer aufeinander abgestimmten, leistungs- und zukunftsfähigen IT weiter voran.
  • Sie konzipieren die IT-Architektur und Infrastruktur sowie das Software-Design der LVZ.
  • Sie beraten die Fachbereiche der Landesverkehrszentrale zu Fragen der IT, der IT-Strategie sowie der IT-Transformation und unterstützen diese bei der Entwicklung effizienter Prozesse.
  • Sie begleiten Projekte unterschiedlichster Größe und Komplexität und bringen in diese Ihre IT-Expertise ein.
  • Sie setzen sich mit relevanten Technologien im Verkehrswesen auseinander. li>
Ihr Profil
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom Uni/TU/TH)/Master) mit dem Schwerpunkt Informationstechnik oder eines MINT-Studiengangs mit IT-Bezug
Ihre weiteren Stärken
  • Sie lösen Probleme äußerst strukturiert durch besonders zielgerichtete Informationsgewinnung.
Unsere Vorteile
  • Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
  • Eine Aufgabe, in der Sie den Aufbau sowie die Weiterentwicklung der IT maßgeblich mitgestalten können.
  • Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
  • Ein vergünstigtes Firmenticket für den VRR.
  • Die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
  • Home Office möglich

Unsere Anliegen:

Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.

Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.