Hauptamtliche Lehrperson
vor 3 Monaten
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamtinnen und -beamten (m/w/d) für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in die Zentralverwaltunund in sechs Fachbereiche. Der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung ) mit Sitz in Hof bildet in den Fachlaufbahnen "Verwaltung und Finanzen" sowie "Naturwissenschaft und Technik" im Rahmen eines dualen Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten (m/w/d) eingebunden.
Wir besetzen zum 1. Januar 2025 eine Stelle für Beamtinnen und Beamte (m/w/d) der vierten Qualifikationsebene zum Einsatz als
hauptamtliche Lehrperson (m/w/d)
in der Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre
nähere Hinweise zu unseren Studieninhalten finden Sie unter und ; Betreuung und Bewertung von Projekt- und Diplomarbeiten; Mitwirkung bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie bei Leistungsnachweisen; Fort- und Weiterbildungen.
Das Lehrprofil soll neben dem Bereich "Wirtschaftswissenschaften" auch die Inhalte "digitales Verwaltungsmanagement" und "Statistik" abdecken. Erforderlich sind weiterhin Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschäftsprozessoptimierung und Digitalisierung. Gefordert ist eine Erste Staatsprüfung, ein Diplom- oder Magisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder ein Masterabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit Bezug zu unseren Studienfächern (z.B. Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre). Die Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen ist Einstellungsvoraussetzung. Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt dabei grundsätzlich als erbracht, wenn die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) über eine umfassende, in der Regel fünfjährige Berufs- bzw. Verwaltungspraxis verfügen (Art. 14 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst – HföDG). Im Übrigen verweisen wir auf Art. 14 HföDG. Die Position erfordert Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten und Lehrgebiete sowie Freude am Lehren und Lernen. Bei Einbeziehung in den engeren Bewerberkreis wird zur Beurteilung der pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten eine Probelehrveranstaltung mit aktivierenden Lehrmethoden erwartet.
bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen die Beschäftigung im Beamtenverhältnis in der vierten Qualifikationsebene: Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 Gewährung einer Lehrzulage; die Erbringung Ihrer Lehrverpflichtung als Jahresarbeitsmenge; eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld; Nutzungsmöglichkeit aller Hochschuleinrichtungen auf einem familiären Campus; aktive Mitwirkung am Gestaltungsprozess der Beamtenaus-, -fort- und -weiterbildung.