Hauptamtliche Lehrperson

vor 3 Monaten


Hof, Bayern, Deutschland Hochschule für den öffentlichen Dienst - Fachbereich Allg. Innere Verwaltung Vollzeit

Die Hochschule für den öffent­lichen Dienst in Bayern ) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchs­beamtinnen und -beamten (m/w/d) für den Einstieg in die dritte Qualifi­kations­ebene aus. Sie gliedert sich in die Zentral­verwaltunund in sechs Fachbereiche. Der Fach­bereich Allgemeine Innere Verwaltung ) mit Sitz in Hof bildet in den Fachlaufbahnen "Verwaltung und Finanzen" sowie "Naturwissenschaft und Technik" im Rahmen eines dualen Fach­studiums aus. Darüber hinaus ist der Fach­bereich in die beruf­liche Fort­bildung und die weiter­führende Quali­fizierung von Beamtinnen und Beamten (m/w/d) eingebunden.

Wir besetzen zum 1. Januar 2025 eine Stelle für Beamtinnen und Beamte (m/w/d) der vierten Qualifi­kations­ebene zum Einsatz als

hauptamtliche Lehrperson (m/w/d)
in der Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre

Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt der betriebs- und finanz­wirtschaftlichen Grundlagen des Verwaltungs­handelns und dem Digitalisierungs­management sowie Statistik in der Verwaltung;
nähere Hinweise zu unseren Studien­inhalten finden Sie unter und ; Betreuung und Bewertung von Projekt- und Diplom­arbeiten; Mitwirkung bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie bei Leistungs­nachweisen; Fort- und Weiterbildungen.
Das Lehrprofil soll neben dem Bereich "Wirtschafts­wissenschaften" auch die Inhalte "digitales Verwaltungs­management" und "Statistik" abdecken. Erforderlich sind weiterhin Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschäfts­prozess­optimierung und Digitalisierung. Gefordert ist eine Erste Staats­prüfung, ein Diplom- oder Magister­abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder ein Master­abschluss in einem wirtschafts­wissen­schaftlichen Studiengang mit Bezug zu unseren Studienfächern (z.B. Betriebs­wirtschafts­lehre oder Volks­wirtschafts­lehre). Die Erfüllung der allgemeinen beamten­rechtlichen Bestimmungen ist Einstellungs­voraussetzung. Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt dabei grundsätzlich als erbracht, wenn die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) über eine umfassende, in der Regel fünf­jährige Berufs- bzw. Verwaltungs­praxis verfügen (Art. 14 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst – HföDG). Im Übrigen verweisen wir auf Art. 14 HföDG. Die Position erfordert Flexibilität hinsichtlich der Einsatz­zeiten und Lehrgebiete sowie Freude am Lehren und Lernen. Bei Einbeziehung in den engeren Bewerberkreis wird zur Beurteilung der pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten eine Probe­lehr­veranstaltung mit aktivierenden Lehrmethoden erwartet.
bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen die Beschäftigung im Beamten­verhältnis in der vierten Qualifikations­ebene: Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungs­gruppe A 15 Gewährung einer Lehrzulage; die Erbringung Ihrer Lehr­verpflichtung als Jahres­arbeitsmenge; eine abwechslungsreiche und verant­wortungs­volle Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld; Nutzungsmöglichkeit aller Hochschul­einrichtungen auf einem familiären Campus; aktive Mitwirkung am Gestaltungs­prozess der Beamtenaus-, -fort- und -weiterbildung.