Ausbildung Vermessungstechniker

vor 2 Wochen


Coesfeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Bezirksregierung Münster Vollzeit
Die Bezirksregierung Münster vergibt zum 1. August 2024 Ausbildungsstellen zum/zur
Ausbildung als Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (m/w/d)

Dezernat 33 - Flurbereinigungsbehörde in Coesfeld
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt am

Wir, das Dezernat 33 – Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster, suchen an unserem Standort in Coesfeld zur Verstärkung unseres Teams eine neue Auszubildende / einen neuen Auszubildenden im Bereich der Vermessung.

AUSBILDUNG

Die Ausbildung als Vermessungstechniker/in ist sehr abwechslungsreich mit Tätigkeiten im Innen- und Außendienst. Wir erfassen Geodaten mit neuester Technik (z.B. mit Satellitenvermessung oder Photogrammetrie) und werten sie den Anforderungen entsprechend aus. Die gewonnenen Daten werden in Geoinformationssystemen (GIS) visualisiert und in Planungsunterlagen, Karten oder das Liegenschaftskataster übertragen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre und kann bei konstant guten Noten um ein halbes Jahr verkürzt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Die Ausbildung erfordert mindestens einen Hauptschulabschluss der Klasse 10 und besonders Interesse an Mathematik und allgemeiner und grafischer Datenverarbeitung. Von Vorteil ist ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen. Da Tätigkeiten im Innen- und Außendienst absolviert werden müssen, erwarten wir Flexibilität, um sich auf wechselnde Tätigkeiten und Einsatzbereiche einstellen zu können.

BEWERBUNG

Haben Sie Interesse an diesem vielseitigen und zukunftsorientierten Beruf?

Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als Anlage in einer PDF-Datei per E-Mail an:

Erforderlich sind zumindest ein Anschreiben, ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie telefonischer Erreichbarkeit, die letzten beiden Schulzeugnisse und ggf. einschlägige Praktikumsnachweise. Bitte fassen Sie in der E-Mail Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammen. Die Verarbeitung von komprimierten Formaten ist nicht möglich.

Bewerbungsschluss ist der

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Ausbildungsgängen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch IX sind erwünscht

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite

DATENSCHUTZ

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und einem möglichen Beschäftigungsverhältnis werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu folgende Datenschutzhinweise:

Mit der Zusendung von über die erforderlichen Daten hinausgehenden personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden, dass diese zum Zweck des Bewerbungsverfahrens und in Zusammenhang mit einem möglichen Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden. Sie haben das Recht, die Einwilligung zu widerrufen (§ 7 Abs. 3 DSGVO). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung