Hauptamtlicher Bürgermeister

vor 3 Wochen


Oggelshausen, Deutschland Gemeinde Oggelshausen Vollzeit

Die Stelle des

hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Oggelshausen (ca. 960 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 21. Juli 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 11. August 2024 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung, Sonntag, 12. Mai 2024 und spätestens am Mittwoch, 26. Juni 2024, 18:00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Schulstraße 5, 88422 Oggelshausen, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin / des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Oggelshausen, Schulstraße 5, 88422 Oggelshausen kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;

Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere Eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden.

Ferner kann von Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a, Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden rechtzeitig mitgeteilt.

Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder



  • Oggelshausen, Deutschland Gemeinde Oggelshausen Vollzeit

    Die Stelle deshauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)der Gemeinde Oggelshausen (ca. 960 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 21. Juli 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 11. August 2024...