Professor:in
vor 1 Woche
Die Hochschule beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur für Horn (W3) in Teilzeitbeschäftigung (50%) zu besetzen. Ihre Aufgaben Neben den Aufgaben gemäß § 34 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar gehören zu den Dienstaufgaben der Professur: die Durchführung von Hauptfachunterricht im Fach Horn in allen Studiengängen der drei Zyklen der HfM Saar, die Entwicklung von und die Beteiligung an innovativen Lehrkonzpten und Unterrichtsformen, die Zusammenarbeit mit anderen Fachvertreter:innen der Hochschule sowie die Mitwirkung an Ensemblearbeit und Projekten. Einstellungsvoraussetzungen Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar, abgeschlossenes Studium im Fach Horn an einer Musikhochschule oder einer äquivalenten Institution, Nachweis internationaler künstlerischer Leistungen und Konzerttätigkeiten, Nachweis pädagogischer Erfahrungen. Wünschenswert ist: mehrjährige Orchestererfahrung, mehrjährige Lehrerfahrung an einer künstlerischen Hochschule. Die Hochschule für Musik Saar legt auf die Qualität der Lehre besonderes Gewicht. Der Bewerbung ist ein Konzept zur künstlerischen Lehre an einer Musikhochschule beizulegen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Abhängig von den bei der Bewerberin oder dem Bewerber vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Beschäftigung nach § 35 MhG entweder befristet (in einer Probezeit von regelmäßig zwei Jahren) oder unbefristet in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Weiteres Die Hochschule fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeit (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll. Weitere Informationen zur Hochschule finden Sie unter
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