Assistenz Bereichsleitung

vor 3 Wochen


Oberursel, Deutschland Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Vollzeit

Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Assistenz der Geschäftsbereichsleitung der Stadtentwicklung (m/w/d)
Bei der Stelle handelt sich um eine Vollzeitstelle, die nach Entgeltgruppe 9c TVöD vergütet wird. Planung, Überwachung und Koordination von Terminen
Verantwortliche und selbstständige Planung, Koordination und Organisation von Sitzungen, Empfängen, Veranstaltungen usw.
Recherchen und Analysen im Bereich städtebaulicher Förderprogramme in Abstimmung mit dem Team
Allgemeine und haushalttechnische Planung und Abwicklung der Fördermittelverwendung
Strategische Vorbereitung von Projektzielen und Projektabläufen mit dem Team und Klärung relevanter Sachverhalte mit den entsprechenden Akteuren
Projektcontrolling und Monitoring
Haushaltsbeauftragte / Haushaltsbeauftragter für den gesamte Geschäftsbereich Stadtentwicklung mit allen Produktsachkonten
Controlling der Budgets des Geschäftsbereichs einschließlich aller Abteilungen
Koordination und Monitoring der betroffenen Haushaltsmittel auch bei Geschäftsbereichsübergreifenden Projekten
Qualifikation oder Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst (Verwaltungsfachwirt bzw. Bachelor of Arts - Public Administration, Diplom Verwaltungswirt)
Gute Kenntnisse aller gängigen MS Office Programme
Bereitschaft kurzfristig und vorübergehend zeitliche Prioritäten anzupassen
Unbefristeten Arbeitsvertrag
Kostenloses Premium Job-Ticket für das RMV-Gebiet
Flexible Arbeitszeitgestaltung zur guten Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
Zusätzliche, betriebliche Altersvorsorge
Jährliches Leistungsentgelt
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Möglichkeit einer Home-Office Vereinbarung nach der gültigen Dienstvereinbarung
Fortbildungsmöglichkeiten
Die Stadtverwaltung Oberursel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Vor allem in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders gewünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden Menschen im Sinne des § 151 SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.